Mehrheit für Antrag der FDP-Fraktion auf Abschaffung der Zweitausbausatzung

24.03.2017

Mehrheit für Antrag der FDP-Fraktion auf Abschaffung der Zweitausbausatzung

Es war ein langer Weg. Im Juni 2007 wurde in Limburg die Straßenbeitragssatzung, auch Zweitausbausatzung genannt, verabschiedet. Die FDP hat sich gegen Einführung dieser Satzung in Limburg ausgesprochen und in den folgenden Jahren immer wieder Initiativen für eine Aufhebung auf den Weg gebracht.

Im September letzten Jahres hat die FDP-Fraktion wiederum einen Antrag auf Aufhebung der Satzung gestellt. Unser Antrag wurde, was schon ein leichter Hoffnungsschimmer war, nicht sogleich abgelehnt sondern zu weiteren Beratungen in den Ausschuss verwiesen. In insgesamt vier Beratungsrunden wurde er intensiv im Haupt- und Finanzausschuss beraten. Nach der letzten Beratungsrunde Anfang des Jahres war meine natürliche Zuversicht arg geschmolzen. Nach den damaligen Redebeiträgen von CDU/Grüne/Link war sehr fraglich, ob sich eine Mehrheit für unseren Antrag findet. Man versteckte sich dort hinter der Kommunalaufsicht, die – wie schon vor 10 Jahren – darlegte, dass sie dies alles rechtlich anders beurteilt. Vor 10 Jahren hatten zunächst alle politischen Kräfte den Mut, diese Position der Kommunalaufsicht gerichtlich prüfen zu lassen. Man wollte sich mit vereinten Kräften wehren – für die Limburger Bürger. Leider wurde dieser Weg nicht zu Ende gegangen. Bereits am Anfang des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht erzwangen CDU/FWG/Grüne eine Beendigung des Verfahrens. Und – bis zum heutigen Tage gibt es in Hessen keine höchstrichterliche Entscheidung, ob eine Gemeinde/Stadt noch frei entscheiden darf, wie sie ihren Aufgaben nachkommt und dabei den Haushaltsausgleich schafft. Auf diese Freiheit der kommunalen Gestaltungsmöglichkeit beruft sich im Übrigen die Stadt Wiesbaden, die auch keine Straßenbeitragssatzung hat. Und es gibt einige Gemeinden in Hessen, die keine haben.

Was aber bewegte sich nun gestern Abend in der 4. Beratungsrunde? Zu Beginn erklärte Bürgermeister Dr. Hahn, dass er für den Fall, das der FDP-Antrag angenommen wird, er sich aufgrund der Einlassung der Kommunalaufsicht formell gezwungen sieht, einer solchen Entscheidung zu widersprechen. Gegen diesen Widerspruch kann sich das Parlament wehren und klagen. Mit dieser Klage erfolgt dann die rechtliche Überprüfung, die nie bis zum Abschluss erfolgt ist. Aber – auch dafür muss der FDP-Antrag erst einmal angenommen werden. Die entscheidende Frage, die ich so auch der CDU-Fraktion gestellt habe, war dann: Will die CDU-Fraktion eine rechtliche Prüfung bzw. will sie eine solche ermöglichen – oder soll alles so bleiben wie es ist. Es gab auf Antrag der CDU-Fraktion eine Sitzungsunterbrechung. Und danach geschah es! Man wolle sich einer rechtlichen Überprüfung der Limburger Straßenbeitragssatzung bzw. dem Zwang, diese zu erlassen, nicht in den Weg stellen und eine solche rechtliche Würdigung ermöglichen. Deshalb werde sich die CDU-Fraktion bei der Abstimmung über den FDP-Antrag enthalten. Unser Antrag wurde dann mit Ja-Stimmen FDP/SPD und bei Nein-Stimmen Grüne/Linke und Enthaltung der CDU-Fraktion angenommen.

Ich wäre am liebsten jauchzend aufgesprungen – nach 10 Jahren politischen Einsatzes rückt ein Teilerfolg in greifbare Nähe. Natürlich hätten wir Freie Demokraten am liebsten eine Aufhebung der Satzung jetzt und rückwirkend erreicht. Dies war ja das Ziel unseres Antrags. Aber aufgrund des angekündigten Widerspruchs des Bürgermeisters ist dies unmöglich geworden. Was aber geht und seit vielen Jahren überfällig ist: Wir können uns rechtlich zur Wehr setzen und den seinerzeit abgebrochenen Weg vor Gericht zu Ende gehen. Wir meinen, dass wir als Stadtverordnete nichts unversucht lassen sollten, um diese Satzung aufzugheben. Mit der Enthaltung der CDU wird hier der Weg frei gemacht. Wird der FDP-Antrag dann entsprechend am Montagabend im Stadtparlament ebenso beschlossen, kann es losgehen. Wir können uns dann als Stadtparlament auf den Weg machen, etwas, was wir alle stets kritisiert haben, zu versuchen zu verändern.