Bürgerbegehren demokratisches Recht der Bürgerinnen und Bürger

19.07.2017

FDP-Fraktion: Bürgerbegehren demokratisches Recht der Bürgerinnen und Bürger

Ein Bürgerbegehren gegen den Beschluss der Limburger Stadtverordnentenversammlung zum parkfreien Neumarkt ist nach Auffassung der Vorsitzenden der FDP-Fraktion Marion Schardt-Sauer ein demokratisches Recht der Limburger Bürgerinnen und Bürger und aufgrund der Anzahl der bisher vorliegenden Unterschriften außerordentlich erfolgversprechend. „Die Bürgerinnen und Bürger sollten sich nicht mit Hinweisen auf den Luftreinehalteplan verunsichern lassen und ihr demokratischen Recht in Anspruch nehmen“, erklärte die FDP-Kommunalpolitikerin.

Im derzeit gültigen Luftreinhalteplan von 2012 sei der parkfreie Neumarkt nicht vorgesehen, sondern nur im Fortschreibungs-Entwurf, der noch gar nicht in Kraft sei. Im Übrigen sei in diesem Entwurf die Rede davon, dass im Zuge der Umgestaltung des Neumarkts im Rahmen der „Aktiven Kernbereiche“ 50 Parkplätze wegfallen würden. Doch der mit den Stimmen von CDU, Grünen und Linken gefasste Beschluss der Stadtverordnetenversammlung will die Parkfreiheit ab 01.10.2017, auch ohne entsprechende Umgestaltung des Neumarkts. Der Beschluss, gegen den sich das Bürgerbegehren wende, entspreche damit keineswegs dem Entwurf des Luftreinehalteplans. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens hätten in ihrem Entwurf in der Begründung sogar ausdrücklich aufgenommen, dass bei einem parkfreien Neumarkt „ohne ein Konzept zur Steigerung der Aufenthaltsqualität der Neumarkt als zentraler Platz und Bindeglied zwischen Neu- und Altstadt im Herzen von Limburg seinen Funktion zu verlieren droht.“ Damit werde überaus deutlich, dass es darum gehe, den von CDU, Grünen und Linken herbeigeführten Beschuss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.06.2017 letztlich durch einen Bürgerentscheid aufzuheben.

Des Weiteren werde im Entwurf des Luftreinehalteplans überhaupt nur dann ein sehr geringer Effekt von einer NO2-Verringerung um ca. 0,1 Kubikmeter gesehen, wenn 100 Autos pro Tag aufgrund eines parkfreien Neumarkts gar nicht mehr nach Limburg einpendeln. „Ich habe insbesondere die Vertreter der Limburger CDU-Fraktion hingegen bislang immer so verstanden, dass sie mit genügend Parkraum in Limburg argumentieren – was die FDP-Fraktion im Hinblick auf die Innenstadt bestreitet  – und eben nicht damit, dass 100 Autofahrer im Falle eines parkfreien Neumarkts Limburg zum Schaden des Einzelhandels meiden würden“, so Schardt-Sauer. Im Übrigen ließen sich zum Beispiel Arztbesuche gar nicht vermeiden.

Die CDU müsse einmal erklären, was sie eigentlich wolle. „Will sie genauso wie die Grünen die Autofahrer aus Limburg fernhalten? Und will sie genauso wie die Grünen das höchste Beschlussorgan der Stadt, die Bürgerinnen und Bürger, einfach ignorieren?“, fragt Schardt-Sauer.  Das Demokratrieverständnis der Grünen finde sie überaus befremdlich und habe mit den Ursprüngen der Grünen nichts mehr zu tuen.

„Ich hielte es darüber hinaus für schlicht verfassungswidrig, falls das Land der Kommune vorschreiben wolle, auf welchen Plätzen Autos parken dürfen auf welchen nicht. Die kommunale Selbstverwaltung ist ein hohes im Grundgesetz und in der Hessischen Verfassung verankertes Gut, das damit ausgehöhlt würde“, so Schardt-Sauer.

Bürgerbegehren zum Neumarkt
Bürgerbegehren zum Neumarkt

Der FDP- Stadtverband und die FDP-Fraktion werden am kommenden Samstag, den 22. Juli wieder von 10.00 bis 13.00 in der Innenstadt erneut mit einem Stand vertreten sein, an dem die Limburger Bürgerinnen und Bürger das Bürgerbegehren zum Neumarkt mit ihrer Unterschrift unterstützen können. (HGH)