FDP – Änderung des Ladenöffnungsgesetzes unterstützen

Fußgängerzone der Limburger Innenstadt
07.06.2019

FDP – Änderung des Ladenöffnungsgesetzes unterstützen

  • Einzelhandel, Stadtzentren und Ortskerne beleben und stärken
  • Vier verkaufsoffene Sonntage ermöglichen
  • Anlassbezug verfassungskonform streichen

Limburg – Die zunehmenden rechtlichen Auseinandersetzungen und Unsicherheiten um verkaufsoffene Sonntage, die in Limburg zuletzt 2018 zu kurzfristigen Absagen geführt haben, haben die FDP-Fraktion Limburg dazu animiert, einen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung einzubringen. Dazu erklärt die FDP-Fraktionsvorsitzende Marion Schardt-Sauer: „Belebung von Ortskernen und Stadtzentren, Marketing gegenüber dem Onlinehandel und Steigerung der Bekanntheit von Kommunen als lebenswerte Standorte sind nur drei Inhalte, die durch verkaufsoffene Sonntage erreicht werden können. Diese Ziele und die Stärkung des Einzelhandels und damit auch den Erhalt der Arbeitsplätze wollen wir erhalten und befördern. Es geht insbesondere darum, die bereits im Gesetz festgelegten vier möglichen verkaufsoffenen Sonntage auch in der Realität rechtssicher für Kommunen, Gewerbevereine und die Bürgerinnen und Bürger ermöglichen zu können. Hier steht das Land in der Pflicht endlich eine rechtsichere Lösung vorzulegen.“

Verlässlichkeit und einen klaren Rahmen für vier verkaufsoffenen Sonntage, das ist in Limburg für den Handel, den Standort elementar. Es kann aus Sicht der FDP-Fraktion bei diesem Thema  nicht so weitergehen wie im letzten Jahr. Und aktuelle Beispiele aus Nachkommunen zeigen, dass die Klagen hier auch 2019 fortgesetzt werden.

WERStadt Limburg

„Wir reden dauernd von der Stärkung der Innenstadt, Herausforderung an den Handel – werden wir selbst vor Ort aktiv wie zB vorbildlich in Bad Camberg.“ appelliert die Fraktionsvorsitzende.

Weiter erklärt Schardt-Sauer:

„Der Status Quo bei der Ladenöffnung ist derzeit, dass nahezu jeder verkaufsoffene Sonntag erfolgreich beklagt werden kann, weil die Gerichte bei der Auslegung des Anlassbezuges eine zu restriktive Rechtsprechung entwickelt haben. Diese Situation kann nicht weiter bestehen bleiben, da sie den Innenstädten und dem stationären Einzelhandel schadet. Vor allem, wenn die Entscheidungen so kurzfristig kommen, dass den Veranstaltern bereits erhebliche Kosten z.B. für Werbung oder bereitgehaltenes Personal entstanden ist. Auch die Kunden haben oft kein Verständnis für das Hin und Her, das so entsteht. Wir wollen deshalb erreichen, dass die Landesregierung endlich ihrer Aufgabe nachkommt und die Öffnung von bis zu vier Sonntagen möglich ist, wie es der Gesetzgeber ursprünglich bei Beschluss des Gesetzes intendiert hatte.

ANTRAG: Ladenöffnung