FDP: Einvernehmen zum Luftreinhalteplan verweigern– Dieselfahrverbot verhindern

06.09.2021

Die Vorsitzende der FDP-Fraktion in der Limburger Stadtverordnetenversammlung, Marion Schardt-Sauer, begrüßt die klaren Worte gegen das Dieselfahrverbot, mit denen der Bürgermeister und der 1. Stadtrat in der Presse zitiert werden. Die FDP-Fraktion fordere von Stadt und Kreis, das Einvernehmen zum Luftreinhalteplan des Landes zu verweigern, solange darin ein Dieselfahrverbot enthalten sei.

Die FDP-Fraktion habe zu jeder Zeit darauf hingewiesen, dass die Verhängung von Durchfahrtsverboten massive nachteilige Folgen für den Standort Limburg hätte und teile die Einschätzung der IHK, dass ein Dieselfahrverbot unverhältnismäßig wäre. Irritierend seien im Hinblick auf die aktuell klaren Worte der Stadtspitze, dass die hessische Umweltministerin in Beantwortung einer Kleinen Anfrage, die sie als Landtagsabgeordnete gestellt habe, darauf hinweise, dass die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt beim Thema Fahrverbote „eng in den Prozess eingebunden gewesen und über alle Schritte informiert worden seien“. Seitdem sich der Luftreinhalteplan Limburg in der 2. Fortschreibung befinde, habe es regelmäßige Arbeitsgruppentreffen unter Beteiligung der Stadt Limburg und des Landkreises Limburg-Weilburg gegeben, werde in der Antwort der Landesregierung ausgeführt. Zudem habe die Stadt Limburg als zuständige Straßenverkehrsbehörde weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen für den Fall der Umsetzung von Fahrverboten auf der Schiede zugesichert. „Ein entschiedenes Nein zu einem Einvernehmen gegen Dieselfahrverbote von Beginn an hört sich für mich anders an“, sagte Schardt-Sauer.

„Der Bürgermeister und der 1. Stadtrat müssen nun in den hoffentlich öffentlichen Ausschusssitzungen und in der Stadtverordnetenversammlung deutlich ihre bisherige Rolle erklären, für Transparenz sorgen und vollumfänglich von ihren Mitwirkungsrechten Gebrauch machen“, fordert Schardt-Sauer. Auch der Landrat dürfe sich seiner Verpflichtung gegenüber den Menschen in der Region nicht verschließen.

Stadt und Kreis seien keineswegs nur in der Zuschauerrolle, sagte Schardt-Sauer. Enthalte der Luftreinhalteplan „Maßnahmen im Straßenverkehr“, sei nach § 47 Abs. 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes das „Einvernehmen“ mit den zuständigen Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörden herzustellen. „Einvernehmen“ setze, anders als das schlichte „Benehmen“, vollumfängliches Einverständnis voraus, so Schardt-Sauer.

Die FDP-Fraktion gehe davon aus, dass es nicht ausreicht, wenn das Hessische Ministerium für Umwelt Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) nur das Einvernehmen mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEW) als oberste Straßenverkehrsbehörde sucht, sondern das HMWEW wiederum das Einvernehmen der unteren Straßenverkehrsbehörden einholen müsse. Im Falle des bislang im Entwurf des Luftreinhalteplans vorgesehenen Dieselfahrverbots seien durch Umgehungsverkehre erhebliche Auswirkungen auf kommunale Straßen zu erwarten. Somit sei nach Auffassung der FDP-Fraktion rechtlich das Einnehmen der Stadt als kommunaler Straßenverkehrsbehörde ebenfalls erforderlich. „Deshalb müssen Stadt und der Landkreis klar und deutlich machen, dass es mit Ihnen kein Einvernehmen für Fahrverbote geben wird“, so Schardt-Sauer. Das werde die FDP-Fraktion auch in den Ausschusssitzungen und in der Stadtverordnetenversammlung deutlich machen.

„Die Bürgerinnen und Bürger haben bei einer für die Zukunft der Stadt so wichtigen Entscheidung Anspruch auf Transparenz und Mitbestimmung“, sagte Schardt-Sauer. Sie appelliere an die Bürgerinnen und Bürger, sich auch selbst ein Bild von dem Entwurf des fortgeschriebenen Luftreinhalteplans zu machen, der noch bis zum 16. September im Bürgerbüro zur Einsichtnahme ausliege. Bis 30. September könnten Anregungen, Bedenken und Einwendungen schriftlich oder elektronisch an das Hessische Umweltministerium gerichtet werden.

„Wir alle gemeinsam in Limburg dürfen nicht zulassen, dass sich die Landesregierung eines für sie politisch lästigen Klageverfahrens zu Lasten der Limburger Bürgerinnen und Bürger entledigt. Falls ein Fahrverbot ohne Zustimmung von Kreis und Stadt erfolgt, muss dagegen rechtlich vorgegangen werden“, fordert Schardt-Sauer.