FDP: Eppenau als Landschaftsschutzgebiet
Die FDP-Fraktion fordert in einem Antrag für die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung die Ausweisung der Eppenau als Landschaftsschutzgebiet. Der Magistrat soll beim Regierungspräsidium Gießen als zuständiger oberer Naturschutzbehörde die Ausweisung der Eppenau als Landschaftsschutzgebiet beantragen. „Es geht der FDP insbesondere um ein ausgeglichenes Verhältnis von Stadt-und Naturlandschaft. Zu einer attraktiven und lebenswerten Stadt gehören nicht nur Arbeitsplätze, kulturelle Angebote und eine gute Verkehrsinfrastruktur, sondern auch Grünflächen und Erholungsräume“, erklärte die Vorsitzende der FDP-Fraktion Marion Schardt-Sauer.
Die besondere Bedeutung für die Erholung ist ein Grund, warum gemäß § 26 Bundesnaturschutzgesetz ein Gebiet zum Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden kann. Weitere Gründe sind unter anderem der Schutz von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten oder die Vielfalt, Eigenart und Schönheit einer Landschaft.
„Obwohl nur einer von drei Schutzzwecken erfüllt sein muss, treffen auf die Eppenau alle wesentlichen Schutzfunktionen nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu“, so Schardt-Sauer. So gebe es in der Eppenau wildlebende Tier- und Pflanzenarten, die besonders schutzwürdig seien. Dazu gehöre der Zweiblättrige Blaustern, eine submediterrane Pflanze, die in Deutschland durch die Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt sei. Zudem fließe durch die Eppenau der Kasselbach, der teilweise zu einem Flachteich aufgestaut sei. Dabei handele es sich um ein höchst schützenswertes Biotop mit verschiedenen Amphibienarten. „Die Ausweisung der Eppenau ist auch eine sinnvolle Weiterentwicklung einer Bachpatenschaft, für die die Astrid-Lindgren-Schule zu Recht eine Urkunde der Stadt erhalten hat“, sagte Schardt-Sauer. Zu dem Bachpatenteam gehöre auch der ehemalige Vorsitzende des Umweltausschusses in der Limburger Stadtverordnetenversammlung, Leo Vanecek. Bei der Bachpatenschaft handele sich um ein wichtiges Ökologie- und Inklusionsprojekt, das aus Sicht der FDP-Fraktion mit weiteren Schulen sinnvoll weiterentwickelt werden könne. Neben dem Erhalt der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts in einer vielfältigen und schönen Landschaft mit einer besonders schutzwürdigen Tier- und Pflanzenwelt gewinne die Eppenau als Naherholungsraum angesichts der Pläne für ein großes neues Wohngebiet im angrenzenden Blumenrot weiter erheblich an Bedeutung, so die FDP-Politikerin. Wichtig sei deshalb, dass es bei einem Landschaftsschutzgebiet – anders als bei einem Naturschutzgebiet – keine Einschränkungen der Zugänglichkeit gebe.
Eine ordnungsgemäße Landwirtschaft sei ebenfalls weiterhin möglich. Einhalt geboten werden könne mit der Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet jedoch einem weiteren Flächenverbrauch in diesem Gebiet durch Siedlungen, Industrie oder Infrastrukturmaßnahmen. „Das ist auch beabsichtigt und notwendig. Der Gesamtcharakter der Eppenau muss für Mensch und Natur erhalten bleiben“, erklärte Schardt-Sauer abschließend.