FDP-Fraktion fordert Bebauungsplan für den Bereich Schaumburger Straße

FDP-Fraktion fordert Bebauungsplan für den Bereich Schaumburger Straße
06.08.2019

FDP-Fraktion fordert Bebauungsplan für den Bereich Schaumburger Straße

– Transparente Stadtentwicklung –

Vor dem Hintergrund einer Umnutzung von bisher industriell genutzter Fläche in unmittelbarer Nähe zu einem alteingesessenen Industriebetrieb fordert die FDP-Fraktion in der Limburger Stadtverordnetenversammlung die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für den Bereich Schaumburger Straße. Hierzu hat sie einen entsprechenden Antrag für die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung eingebracht. „Nach unserem demokratischen Verständnis geht es hierbei um eine Kernkompetenz der Stadtverordnetenversammlung, die nach der Hessischen Gemeindeordnung die Planungshoheit hat“, erklärte die FDP-Fraktionsvorsitzende Marion Schardt-Sauer.

„Stadtentwicklung gehört in die Hände der gewählten Gemeindevertreter. Das ist für die FDP-Fraktion von ganz grundsätzlicher Bedeutung“, unterstrich Schardt-Sauer.

Die Stadtverordneten müssten letztlich entscheiden, wie sich die westliche Innenstadt entwickeln soll und wie das Verhältnis von Wohnen, Gewerbe, Dienstleistung oder Kultur zu gestalten sei, so die FDP-Politikerin. Dabei sei die Aufstellung eines Bebauungsplans ein zutiefst demokratischer Prozess, bei dem viele Akteure – Private, Firmen, Ortsbeirat, Behörden, Fachinstitute – zu beteiligen seien. Es handele sich um ein öffentliches und transparentes Verfahren, an dessen Ende die Stadtverordneten abzuwägen hätten.

FDP-Fraktion fordert Bebauungsplan für den Bereich Schaumburger Straße

Ein mustergültiges Beispiel dafür sei die Umnutzung des Ohl-Geländes gewesen. Hier sei dem Investor auferlegt worden, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Auch das sehr komplexe Verfahren einer Entwicklung der WerkStadt sei über einen Bebauungsplan gelaufen. „Warum soll das nicht auch für Bereich der Schaumburger Straße gelten?“, fragt Schardt-Sauer. Es gehe der FDP-Fraktion eben nicht um einseitige Interessenwahrnehmung, sondern um eine transparente, faire Interesseabwägung, bei der viele Belange zu berücksichtigen seien.

Im Übrigen bestehe nach Auffassung der FDP-Fraktion durch die Rücknahme von Teilen der Produktion am ehemaligen Standort der Blechwarenfabrik eine Gemengelage, die auch nach § 1 Abs. 3 BauGB dringend einer Planung und Klärung des Rahmens bedarf, so Schardt-Sauer abschließend.

ANTRAG: Einleitung B Plan Schaumburgerstraße