FDP-Fraktion: Rechtliche Schritte gegen drohendes Dieselfahrverbot jetzt vorbereiten!

14.01.2022

Die FDP-Fraktion in der Limburger Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, umgehend alle Möglichkeiten und rechtlichen Schritte vorzubereiten, um die Umsetzung des Dieselfahrverbots in Limburg zu verhindern. Einen entsprechenden Antrag hat die FDP-Fraktion für die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung gestellt. „Die Stadt darf nicht auf den 1.April warten, sondern muss jetzt handeln. Die Rathausspitze hat mehrfach und auch öffentlich erklärt, sich gegen ein Fahrverbot mit allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten wehren zu wollen.  Diesen Erklärungen müssen nun Taten folgen“, fordert die FDP-Fraktionsvorsitzende Marion Schardt-Sauer. Hierzu gehöre auch die Einreichung einer Klage nebst Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Umsetzung eines Fahrverbots durch die Aufstellung von Verkehrsschildern. 

Darüber hinaus fordert die FDP-Fraktion eine öffentliche Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses vor dem 1. April 2022, in dem der Magistrat über die Vorbereitungsstand der rechtlichen Maßnahmen informieren solle. Zudem sollen die Fraktionsvorsitzenden laufend über den Fortgang informiert werden.  

Hintergrund des FDP-Antrags ist der fortgeschriebene Luftreinhalteplan des Landes, nach dem ein sektorales Dieselfahrverbot ab dem 1. April droht, sowie die Entscheidung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des Landes Hessen, den Rechtsstreit beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof für erledigt zu erklären. „Somit unterbleibt eine gerichtliche Entscheidung zu der Frage, ob ein sektorales Fahrverbot in Limburg verhältnismäßig ist“, so Schardt-Sauer. Vielfach geäußerten und auch durch Gutachten, unter anderem der IHK Limburg, untermauerten Argumenten, dass ein Fahrverbot nicht das einzige und geeignete Mittel sein könnte, um die vorliegenden Messwerte zu verbessern, seien die Hessische Landesregierung und die Deutsche Umwelthilfe leider nicht zugänglich gewesen. Angreifbare Messwerte und die drohende Verschlimmerung der Verkehrs- und Umweltsituation in Limburg durch ein sektorales Fahrverbot habe die Landesregierung ebenfalls nicht davon abgehalten, ein Fahrverbot in Luftreinhalteplan vorzusehen. 

Eine breite Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung habe den Magistrat deshalb bereits vor Beendigung des Rechtsstreits vor dem Verwaltungsgerichtshof darin bestärkt, „nichts unversucht zu lassen“, um das Inkrafttreten des Fahrverbots zu verhindern. Genau dies drohe nun aber, so Schardt-Sauer. Obgleich Vertreter der Stadt Limburg in den Prozess zur Aufstellung der Luftreinhaltepläne intensiv eingebunden gewesen seien, sei es nicht gelungen, das von Umwelt- und Verkehrsministerium zur Beendigung des Rechtsstreits mit der DUH gewünschte Fahrverbot zu streichen. 

„Damit sind rechtliche Schritte und ein Klageverfahren nach den klaren politischen Bekundungen nahezu aller politischen Akteure in Limburg die einzig logische Konsequenz“, erklärt Schardt-Sauer. Das weitere Vorgehen der Stadt Limburg könne auch nicht davon abhängig gemacht werden, ob und wie sich der Landkreis hierzu positioniere.  Es könne keinesfalls bis zum 1. April abgewartet werden, um die Entwicklung der Messwerte zu prüfen und erst dann zu schauen, welche rechtlichen Möglichkeiten es gegebenenfalls für die Stadt gibt. „Es gilt jetzt alles vorzubereiten, um ein Dieselfahrverbot und die Anordnung des Durchfahrverbots abzuwenden“, unterstreicht die FDP-Politikerin.