Gemeinsame Erklärung von FDP, GRÜNE, SÖFL Demokratie muss handlungsfähig sein
Oppositionsparteien kritisieren fehlende Ausschutzsitzungen – unangemessene Einschränkung demokratischer Mitwirkungsrechte
Die Fraktionen von FDP, Bündnis 90 / Die Grünen und SÖFL kritisieren die Entscheidung des Stadtverordnetenvorstehers, in der kommenden Sitzungsrunde des Stadtparlaments mit dem Haupt -und Finanzausschuss nur einen Ausschuss tagen zu lassen. „Das bedeutet eine unangemessene Einschränkung unserer demokratischen Mitwirkungsrechte“, erklärten die Fraktionsvorsitzenden Marion Schardt-Sauer (FDP), Dr. Sebastian Schaub ( Bündnis 90 / Die Grünen) und Kai-Hagen Maiwald (SÖFL). Wenn die Inhalte von fünf Ausschüssen in nur einem Ausschuss mit 22 Tagesordnungspunkten beraten werden sollen, sei eine sachgerechte Beratung „schlicht nicht möglich“, so die drei Fraktionsvorsitzenden. So seien allein im Hinblick auf die Beratung der Zulassung der Terminierung des Bürgerentscheids umfangreiche Beratungen notwendig. Zur Meinungsbildung gehöre hier auch die Einladung eines Vertreters der Bürgerinitiative sowie deren Rechtsvertreter in den Ausschuss.
„Bürgerentscheid, Bericht zur aktuellen Haushaltssituation, Leerstand in der Innenstadt, Umbau Rathaus, Verpachtung von stadteigenen Grundstücken nach den Kriterien des ökologischen Landbaus und vieles mehr. Wie soll das an einem Abend in einem Ausschuss unter Einbeziehung von Betroffenen sachgerecht möglich sein?“, fragen die drei Fraktionsvorsitzenden.
„Ein schnelles Durchwinken“ von zum Teil sehr komplexen und auch strittigen 22 Tagesordnungspunkten könne nicht in nur einem Ausschuss erfolgen.
Sicherlich erfordere die noch nicht überstandene Corona-Pandemie besondere Regelungen. Doch wenigsten zwei Ausschüsse wären nach Auffassung der Fraktionen von FDP, Bündnis 90 / Die Grünen und SÖFL notwendig und mit den gebotenen Abstands- und Hygieneregelungen zum Beispiel in einem Bürgerhaus auch möglich gewesen. so würde ein Ausschuss vollkommen überfrachtet, was zu Lasten der Beratungsqualität und demokratischen Entscheidungsfindung gehe.
Die drei Fraktionsvorsitzenden erinnerten auch daran, dass in Hessen Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen erlaubt seien und das Infektionsgeschehen in Limburg es nicht rechtfertigen könne, weiterhin demokratische Gremien in ihrer Arbeits- und Entscheidungsfähigkeit genauso so drastisch einzuschränken wie noch vor drei Monaten, als es noch vergleichsweise hohe Infektionszahlen gegeben habe. Selbstverständlich müsse man Wünschen etwa von Personen aus Risikogruppen Rechnung tragen. Doch gerade in Ausschüssen sei es kein Problem, sich von einer Kollegin oder einem Kollegen aus der jeweiligen Fraktion vertreten zu lassen. Das sich dazu gerade die beiden größten Fraktionen offenbar nicht in der Lage sähen, sei bemerkenswert, so Schardt-Sauer, Dr. Schaub und Maiwald übereinstimmend.