Pressefreiheit – Teil 2

Pressefreiheit
26.11.2018

Pressefreiheit – Teil 2

Seitens des Limburger Magistrat führt man aktuell einen Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Limburg in dem es um Äußerungen eines Pressevertreters in seinem Blog/Facebook-Auftritt mit dem Namen „dom-zoo-limburg“geht .Vor dem Amtsgericht besteht kein Anwaltszwang. Die Parteien können sich selbst vertreten. Die Stadt Limburg hat eine Rechtsabteilung. Gleichwohl wurde eine bekannte Kanzlei aus dem Schwerpunktbereich „Medienrecht“ beauftragt. Es gab bereits zwei zweitaufwändige Termine vor dem Amtsgericht. Die Stadt wurde durch die Kanzlei vertreten. Wieviel Steuergelder wurden in dieses Verfahren investiert? Klar ist, das die Kanzlei nicht „nur“ für die normalen Gebühren arbeitet und eine Honorarvereinbarung getroffen wurde. Und wie sieht es aus mit der „Streitlust“ der Stadt in diesem Verfahren. Wenn die Stadt mit der Klage scheitert , wird das Urteil erläutert? Wir haben nachgefragt und hier nun die Antwort.

Frage+Antwort – Pressefreiheit – Teil 2