Rechtssicherheit für verkaufsoffene Sonntage

Fußgängerzone der Limburger Innenstadt
25.05.2018

FDP-Fraktion fordert Rechtssicherheit für verkaufsoffene Sonntage

Die FDP-Fraktion hat für die nächste Sitzung der Limburger Stadtverordnetenversammlung einen Resolutionsantrag gestellt, in dem das Land Hessen aufgefordert wird, das Hessische Ladenöffnungsgesetz zu ändern. „Nur so kann Rechtssicherheit für Kommunen und Handel bei verkaufsoffenen Sonntagen hergestellt werden“, erklärte die FDP-Fraktionsvorsitzende Marion Schardt-Sauer.

Das derzeitige Hessische Ladenöffnungsgesetz erlaubt den Gemeinden, an vier Sonn- oder Feiertagen im Jahr für einen Zeitraum von maximal sechs zusammenhängenden Stunden verkaufsoffene Sonn- und Feiertage zu veranstalten. Voraussetzung ist allerdings ein Sonderereignis in Form von Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veransaltungen. Diese Bedingung führe zunehmend zu rechtlichen Auseinandersetzungen und zu erheblicher Rechtsunsicherheit bei Kommunen, Handel und Veranstaltern, so Schardt-Sauer. So habe Anfang des Monats auch in Limburg kurzfristig ein vom Handel bereits vorbereiteter verkaufsoffener Sonntag in Verbindung mit dem „AutoSalon“ abgesagt werden müssen.

Diese Rechtsunsicherheit kann das Land beenden, indem es das Erfordernis eines Sonderereignisses für verkaufsoffene Sonntage ersatzlos aus dem Ladenöffnungsgesetz streicht“, sagte Schardt-Sauer. Dem Sonntagsschutz werde mit einer Begrenzung auf vier verkaufsoffene Sonntage umfassend Rechnung getragen.

Fußgängerzone der Limburger Innenstadt

„Dass selbst bei dieser geringen Anzahl immer wieder verkaufsoffene Sonntage oftmals sehr kurzfristig abgesagt werden müssen, wird weder dem geänderten Konsumverhalten gerecht noch der wirtschaftlichen Drucksituation, der sich der Einzelhandel durch einen immer stärker werdenden Online-Handel ausgesetzt sieht“, so Schardt-Sauer. Verkaufsoffene Sonntage, die vor allem Familien gerne nutzen, seien eine hervorragende Möglichkeit, die Leistungsfähigkeit des Einzelhandels unter Beweis zu stellen, um Arbeitspätze und die Lebendigkeit der Innenstädte zu erhalten. „Das gilt gerade auch für den Einzelhandel in Limburg, den die Politik nicht durch unnötige Bürokratie in seiner Wettbewerbsfähigkeit behindern sollte“, so Schardt-Sauer.

Den Resolutionsantrag können Sie unten als PDF-Datei herunterladen.