Rückzahlung der vereinnahmten Straßenbeiträge?

24.01.2020

Rückzahlung der vereinnahmten Straßenbeiträge?

Mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht am 24. März in Wiesbaden

Die Stadtverordnetenversammlung hatte auf Antrag von FDP-Fraktion und SPD-Fraktion die Aufhebung der sog. Zweitausbausatzung in Limburg ebenso beschlossen wie die Rückzahlung der bereits vereinnahmten Gelder. Zu dem Thema führt die Stadtverordnetenversammlung aktuell einen Rechtsstreit beim Verwaltungsgericht Wiesbaden. Anlass waren formale Widersprüche des Bürgermeisters Dr. Marius Hahn gegen die Beschlüsse, zu denen sich der Bürgermeister aus rechtlichen Gründen gezwungen sah. Die Aufhebung der Satzung selbst war sehr schnell möglich, wovon eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürger bereits profitieren konnten. Eine Gesetzesänderung im Landtag, angestoßen von FDP und unterstützt von CDU/Grünen im Landtag machten hier den Weg frei. Es gibt keine Zweitausbausatzung mehr in Limburg. Der Rechtsstreit zu dieser Frage ist erledigt. Ungeklärt ist hingegen, was mit den bereits vereinnahmten Beiträgen erfolgt. Hierzu wurde vom Landtag nichts beschlossen.

Deshalb ist die Frage gerichtlich zu klären, ob die Rückzahlung der rund 3 Millionen Euro rechtens ist oder nicht. Hierzu streiten beide Seiten und haben entsprechend ausführliche Schriftsätze an das Verwaltungsgericht Wiesbaden übermittelt. Dieses hat jetzt zur mündlichen Verhandlung geladen für den 24. März um 10.00 Uhr. Die Verhandlung ist öffentlich. FDP-Fraktionsvorsitzende Marion Schardt-Sauer und der Vorsitzende der SPD-Fraktion Peter Rompf, begrüßen die Terminierung und sind sehr gespannt auf die mündliche Verhandlung, die Einschätzung der Richterin zur Rechtslage.  Beiden Fraktionen war aus Gründen der Gerechtigkeit die Rückzahlung der Gelder wichtig. Hinzu komme, dass die Stadt Limburg leistungsfähig sei. Die Rückzahlung der Mittel kann die Stadt aus dem Finanzmittelbestand leisten. Rompf und Schardt-Sauer erhoffen sich baldige Klarheit in der Sache für die betroffen Bürgerinnen und Bürger.