Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung live im Internet
FDP-Fraktion will Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung live im Internet übertragen
Offensive für die parlamentarische Demokratie
Die FDP-Fraktion fordert, dass öffentliche Sitzungen der Limburger Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse im Internet als Video-Livestream übertragen werden. „Die Digitalisierung bietet Chancen für mehr Demokratie und Transparenz. Wir brauchen eine Offensive für die parlamentarische Demokratie“, fordert die FDP-Fraktionsvorsitzende Marion Schardt-Sauer. Die kommunale Ebene werde in ihrer Bedeutung oft unterschätzt. Hier würden viele Entscheidungen getroffen, die oft ganz unmittelbare Auswirkungen auf das Leben der Bürgerinnen und Bürger vor Ort hätten.
Doch nicht nur in Corona-Zeiten stelle es für viele Bürgerinnen und Bürger eine besondere Herausforderung dar, persönlich vor Ort zu sein, um öffentlichen Sitzungen des Stadtparlaments und seiner Ausschüsse verfolgen zu können, erklärte die FDP-Politikerin. Es sei an der Zeit die Chancen der Digitalisierung auch für demokratische Prozesse stärker zu nutzen und politische Entscheidungsprozesse digital erlebbar und nachvollziehbar zu machen, so Schardt-Sauer. „Transparenz und Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger setzen voraus, dass konsequent mehr Öffentlichkeit für politische Entscheidungsprozesse hergestellt wird“, verdeutlicht Schardt-Sauer die Position der Freien Demokraten. Mit einer Ton- und Bildübertragung könnten die Wählerinnen und Wähler darüber hinaus die Arbeit ihrer Stadtverordneten besser wahrnehmen und bewerten.
Um ein Video-Livestream zu ermöglichen, beantragt die FDP-Fraktion eine Änderung der Hauptsatzung der Stadt Limburg und eine Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung. Danach sollen die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse mittels Ton- und Bildübertrag in Echtzeit auf der Internetseite der Stadt übertragen und in der Regel so gespeichert werden, dass sie mindestens für die Dauer eines Jahres aufgerufen und angesehen werden können. Wenn Rednerinnen oder Redner einer Ton- und Bildübertragung widersprechen, sei dies der Stadtverordnetenvorsteherin oder dem Stadtverordnetenvorsteher vorab mitzuteilen. In diesem Fall sollen den Redebeiträge der Widersprechenden nicht übertragen werden. Gleiches solle für die dauerhafte Veröffentlichung der Ton- und Bildaufnahmen gelten.