Starke Demokratie in Krisenzeiten

14.04.2020

FDP-Fraktion: Kommunale Gremien müssen gerade in Krisenzeiten in der Demokratie weiter handlungsfähig sein

FDP-Fraktion: Kommunale Gremien müssen gerade in Krisenzeiten in der Demokratie weiter handlungsfähig sein

„Die Handlungsfähigkeit der Gemeindeorgane muss gerade in Krisenzeiten wie der aktuellen Corona-Krise sichergestellt bleiben, und die von der Bürgerinnen und Bürgern gewählte Stadtverordnetenversammlung muss weiterhin arbeits- und handlungsfähig sein“, erklärte heute die Vorsitzende der FDP-Fraktion in der Limburger Stadtverordnetenversammlung nach einer Video-Konferenz der FDP-Fraktion. Die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Stadtverordnetenversammlung müsse weiterhin die Richtung der Politik in Limburg vorgeben.

„Wir brauchen in Krisenzeiten wie im Augenblick auch auf kommunaler Ebene eine handlungsfähige Legislative. Die Demokratie muss Stärke zeigen und Beteiligungsrechte dürften nicht ausgehebelt werden“, erklärte Schardt-Sauer. Sie teile uneingeschränkt die Auffassung des hessischen Landtagspräsidenten, der kürzlich darauf hingewiesen habe, dass er es für eine Fehleinschätzung halte, dass die Krise die Stunde der Exekutive sei. Gerade die Krise sei eine „Stunde der Parlamente“. Ähnlich habe sich beispielsweise auch der Stadtverordnetenvorsteher der Stadt Frankfurt geäußert, die zu den Kommunen in Hessen gehöre, in der weiterhin Stadtverordnetenversammlungen stattfänden, so Schardt-Sauer.

Man könne doch dann, wenn es schwierig werde, die Verantwortung nicht abgeben und auf die Verwaltung verweisen. Demokratie müsse gerade auch in schwiegen Lagen funktionieren. Im Übrigen könne man nicht von den Bürgern verlangen, dass sie im Supermarkt oder an vielen anderen Stellen ihrer Arbeit für uns nachgehen und sich selbst als politisch Handelnde in die Pause schicken, so die FDP-Politikerin.

Natürlich müsse dabei der Infektionsschutz der Bevölkerung ebenso wie der Gesundheitsschutz der Mandatsträger gewahrt werden. Das sei aber auch möglich, indem zum Beispiel die Stadtverordnetenversammlung in der Stadthalle tage und nicht im Rathaus, um den aktuell dringend notwendigen Abstand zwischen den Mandatsträgern einhalten zu können. Es sei auch vernünftig, auf die Tagesordnung nur Themen zu setzen, die von den Fraktionen als besonders wichtig und eilbedürftig bewertet würden. So könnten Tagesordnungen knappgehalten und die Sitzungsdauer erheblich verkürzt werden. Man könne sich zwischen den Fraktionen auch darauf verständigen, dass nur ein Teil der gewählten Vertreter teilnehme, solange die Mehrheitsverhältnisse bei reduzierter Teilnehmerzahl gewahrt blieben.

„Bei gutem Willen aller Fraktionen ist vieles möglich“, verdeutlichte Schardt-Sauer. So könnten Tagungsordnungspunkte vorab zum Beispiel auch in Video- oder Telefonkonferenzen informell zwischen den Fraktionen beraten werden, um die Sitzungsdauer weiter zu verkürzen. „Wichtig ist, dass die Stadtverordnetenversammlung als kommunales Parlament tagt und die für die Zukunftsfähigkeit der Stadt und die Interessen der Bürgerinnen und Bürger wichtigen Entscheidungen trifft“, unterstreicht Schardt-Sauer.

Die aufgrund der Corona-Krise geänderte Hessische Gemeindeordnung räume zwar die Möglichkeit ein, dass auch der Haupt- und Finanzausschuss dringende Entscheidungen treffen könne, wenn das öffentliche Wohl keinen Aufschub dulde. Doch hier gelte es unter anderem zu bedenken, dass die Stadtverordnetenversammlung entsprechende Entscheidungen später auch wieder rückgängig machen könne.  „Deshalb sollten wir in der Stadtverordnetenversammlung, die die Regeln in der Corona-Krise strikt beachtet, transparente, verbindliche und finale Entscheidungen treffen“, macht Schardt-Sauer die Position der FDP-Fraktion unmissverständlich deutlich.