Straßenbeiträge in Limburg abgeschafft – ein Rückblick
Die FDP-Fraktion hat sich 13 Jahre lang immer wieder für die Abschaffung der Straßenbeiträge in Limburg und für die Rückzahlung der durch Bürgerinnen und Bürger bereits gezahlten Beiträge eingesetzt. Der Einsatz hat sich gelohnt: Die Straßenbeitragssatzung wurde 2018 abgeschafft! Eine endgültige rechtliche Klärung der Frage, ob auch bereits gezahlte Beiträge zurückerstattet werden können, ist leider an CDU und Grünen in der Limburger Stadtverordnetenversammlung gescheitet. Diese beiden Fraktionen haben somit zu verantworten, dass eine Gerechtigkeitslücke bleibt und die Anlieger keine Chance mehr haben, ihre Beiträge für einen Zweitausbau von öffentlichen Straßen zurückerstattet zu bekommen“, erklärte die Vorsitzende der FDP-Fraktion Marion Schardt-Sauer.
Bereits 2007 wurde aufgrund einer Mehrheitsentscheidung von CDU, Grünen und FWG erstmals vorzeitig eine juristische Klärung der Frage abgebrochen, ob die Kommune gezwungen werden kann, eine Straßenbeitragssatzung zu erlassen. Eine Klage beim Verwaltungsgericht wurde zurückgenommen. Somit mussten die Grundstückseigentümer in Limburg von 2007 bis 2018 nicht nur Grundsteuer zahlen und wurden für die erstmalige Erschließung herangezogen, sondern wurden darüber hinaus beim sogenannten Zweitausbau zur Kasse gebeten, wenn öffentliche Straßen, Wege oder Plätze um- oder ausgebaut wurden. Die FDP-Fraktion habe dies immer als in höchstem Maße ungerecht empfunden, so Schardt-Sauer.
„Die Herstellung, Aufrechterhaltung und Veränderung von Infrastruktur gehört zu den Kernaufgaben der öffentlichen Hand“, betont Schardt-Sauer. Die FDP habe sich deshalb stets gegen die Veranlagung der Eigentümer für Straßenbau ausgesprochen und die FDP-Fraktion habe immer wieder auch parlamentarische Initiativen mit dem Ziel der Aufhebung der Straßenbausatzung auf den Weg gebracht. Viele Bürgerinnen und Bürger seien durch Straßenbeiträge in vier- bis fünfstelliger Höhe unverschuldet in eine finanziell äußerst schwierige Lage gebracht worden.
Eine Gesetzesänderung im Hessischen Landtag auf Initiative der FDP-Landtagsfraktion hat im Juni 2018 dann den Weg frei gemacht, auf rechtlich sicherem Boden die Straßenbeitragssatzung abzuschaffen. Eine Soll-Vorschrift wurde in eine Kann- Vorschrift umgewandelt. Aus Sicht der FDP-Fraktion hatte es somit gleichzeitig auch einen Spielraum gegeben, die bereits vereinnahmten Beiträge zurückzuzahlen. Eine Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung hatte sich dieser Auffassung angeschlossen und neben der Abschaffung der Straßenbeitragssatzung auch die Rückzahlung der von den Bürgerinnen und Bürgern bereits bezahlten Beiträge beschlossen. Der Bürgermeister hat diesem Beschluss widersprochen, weil er sich dazu gesetzlich verpflichtet sah. Gleichzeitig hatte sein Widerspruch nach eigenem Bekunden aber auch das Ziel, diese Frage rechtlich endgültig zu klären.
Nachdem das Verwaltungsgericht in Wiesbaden in einem Urteil die Rechtsauffassung des Bürgermeisters bestätigte, hatte ein renommierter und erfahrener Fachanwalt für Verwaltungsrecht als Anwalt und Bevollmächtigter der Stadtverordnetenversammlung mit überzeugenden juristischen Argumenten dringend empfohlen, das Urteil anzufechten und riet den Stadtverordneten, einen Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen. „Die Chancen standen gut, dass die Berufung zugelassen wird und wir in der nächsten Instanz auch gewinnen“, sagte Schardt-Sauer. Leider seien auch diesmal CDU und Grüne nicht bereit gewesen, den rechtlich möglichen Weg zu gehen „und endlich für Gerechtigkeit zu sorgen“, so Schardt-Schardt. Somit sei es leider endgültig, dass die bereits gezahlten Beiträge von Anwohnern nicht zurückerstattet werden dürften, obwohl sie über ihre Steuern indirekt nun auch den Ausbau von weiteren Straßen genauso wie allen anderen Steuerzahler mitfinanzieren müssten, also zwei Mal zur Kassen gebeten würden.
„Es bleibt festzuhalten, dass sich der jahrelange Einsatz der FDP gelohnt hat. Grundstückseigentümer müssen für den Zweitausbau von öffentlichen Straßen nicht mehr bezahlen und werden nicht mehr durch Zahlungen von teilweise deutlich über 10.000 Euro unverschuldet in Notlagen gebracht. Wer bereits gezahlt hat, geht jedoch leer aus. Es hätten gute Chancen bestanden, diese Gerechtigkeitslücke zu schließen, indem die Stadtverordnetenversammlung den rechtlich möglichen Weg konsequent zu Ende gegangen wäre. Dazu waren CDU und Grüne leider nicht bereit. Die FDP-Fraktion bedauert dies sehr“, erklärt Schardt-Sauer abschließend.