Straßenbeitragssatzung wird aufgehoben

Zweitausbau – Zeit zu Handeln!
20.09.2018

Straßenbeitragssatzung wird aufgehoben

11 Jahre! Nun ist es vollbracht! Die Straßenbeitragssatzung in Limburg wird aufgehoben. Gestern Abend hat der Haupt- und Finanzausschuss einen entsprechenden Beschluss gefasst. Wir hatten seitens der FDP-Fraktion in dieser Sitzungsperiode erneut eine Initiative zur Abschaffung dieser Satzung gestartet.  Seit 2007 zahlen Grundstückseigentümer in Limburg nicht nur dauerhaft Grundsteuer und werden über eine erstmalige Erschließung herangezogen. Sie werden darüber hinaus auch beim sogenannten Zweitausbau zur Kasse gebeten, wenn öffentliche Straßen, Wege oder Plätze um- oder ausgebaut werden.

Aus Sicht der FDP ist eine solche Zweitausbausatzung in höchstem Maße ungerecht! Die Herstellung, Aufrechterhaltung und Veränderung von Infrastruktur gehört zu den Kernaufgaben der öffentlichen Hand.  Wir haben uns deshalb stets gegen die Veranlagung der Eigentümer für den Straßenbau ausgesprochen und immer wieder Initiativen mit dem Ziel der Aufhebung auf den Weg gebracht.

Zweitausbau – Zeit zu Handeln!

Im Frühjahr 2017 wurde durch einen Mehrheitsbeschluss zum Antrag der FDP-Fraktion im Stadtparlament die gerichtliche Überprüfung möglich.  Ein erster wichtiger Schritt. Anfang 2018 gab es im Landtag – getragen von FDP, CDU und Grünen – eine wichtige Gesetzesanpassung. Damit war jetzt endgültig der Weg frei, die Satzung ab sofort – ohne jedes zögern aufzuheben und ein klares Signal an die Bürger zu senden. Das ist gestern Abend mit breiter Mehrheit im Haupt- und Finanzausschuss geschehen. Dieser Beschluss wird am Dienstag von der Stadtverordnetenversammlung zu bestätigen sein. Und ist es formal vollbracht; dann heißt es:

In Limburg müssen die Eigentümer keine Straßenbeiträge zahlen!

Was ist nun mit den Eigentümern, die bereits gezahlt haben? Wir hatten in unserem Antrag die Rückzahlung gefordert.  Aus Sicht der FDP trägt die neue Gesetzeslage dies auch und wir bleiben bei dieser Forderung. Bei dieser Frage war jedoch keine breite Einigkeit zu erzielen und als Kompromiss wird diese Frage nun in dem Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden, was ja noch läuft, geklärt.  Mal schauen, wie die Frage dort bewertet wird. Wir bleiben dran. Das wichtigste und schönste ist aber: 11 Jahre  -und es ist vollbracht,  die Satzung wird aufgehoben. (MS)